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Was ist Rehasport?
Rehabilitationssport, kurz Rehasport, ist ein ärztlich verordnetes Gesundheitstraining für Menschen, die von einer körperlichen Behinderung bzw. Einschränkung betroffen sind. Er ergänzt die ärztliche Behandlung durch Bewegung, anstelle von Medikamenten. Ziel ist es, Patienten wieder dauerhaft in das Arbeitsleben bzw. in die Gesellschaft einzugliedern.
Diagnose, Verordnung, Rezept
Eine Verordnung bzw. Rezept für Rehabilitationssport (und Funktionstraining) erhalten Patienten mit einer Körperbehinderung. Die Diagnose ist oftmals eine Schädigung am Stütz- und Bewegungsapparat oder Erkrankungen, welche die körperlichen Funktionen beeinträchtigen.
Wichtig: Rehabilitationssport ist nicht mit Physiotherapie oder Reha gleichzusetzen. Die Kurse werden ausschließlich von einer qualifizierten sowie lizenzierten Übungsleitung durchgeführt. Unterschieden wird dabei die Gruppeneinteilung für Kinder (bis 14 Jahre) und für Erwachsene (ab 15 Jahren).
Mögliche Krankheitsbilder und Diagnosen für eine Rehasport Indikation:
- Orthopädie wie z.B. Osteoporose oder Amputationen
- Krebserkrankungen z.B. Brust-, Prostata- oder Blasenkrebs
- Adipositas, Diabetes oder Lungenerkrankungen
- Nach einem Schlaganfall oder einer Krebserkrankung
- Bandscheibenvorfälle sowie Rückenbeschwerden
- Schulter-, Knie-, Hüftprobleme und künstliche Gelenke
Formular 56 Rehabilitationssport
Mit dem Formular 56 Rehabilitationssport und Funktionstraining erhalten Patienten eine ärztliche Verordnung für:
- Gymnastik (auch im Wasser)
- Schwimmen
- Ausdauer- und Kraftausdauerübungen
- Bewegungsspiele
- Sonstiges
Rehasport Teilnahme, Ziele und Kostenübernahme
Eine Teilnahme am Rehasport ist grundsätzlich für jeden Menschen möglich! Infolgedessen spielt es keine Rolle, ob Sie eine ärztliche Verordnung dafür haben oder nicht. Der zentrale Punkt ist die Kostenübernahme.
Nur mit einem Rezept, Formular 56 Rehabilitationssport und Funktionstraining, haben Sie vollen Leistungsanspruch auf Rehabilitationssport und gleichzeitig 100% Kostenübernahme durch Ihre zuständigen Kostenträger (gesetzliche / private Krankenkasse). Diesen Anspruch regelt auch der § 64 SGB IX.
Die BAR-Rahmenvereinbarung 2022 definiert die Ziele des Rehabilitationssports sowie Dauer des Leistungsanspruchs zur Erreichung. Infolgedessen hat man zwischen 6 und 36 Monaten Zeit, seine Ziele (Folgeverordnungen ausgenommen) zu erreichen:
- Stärkung von Kraft und Ausdauer
- Verbesserung der Koordination und Flexibilität
- Stärkung des Selbstbewusstseins
- Förderung von Mobilität, Vitalität bzw. Gesundheit
Das finale Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Dies bedeutet, dass Sie die erlernten Übungen selbstständig durchführen können. Des Weiteren soll das Bewusstsein von Rehasportlern für gesundheitliche Verantwortung und Bewegung geschärft werden. Damit sind die Maßnahmen von Rehabilitationssport auch Prävention.
Konzept und Kurse
Das Konzept des spezialisierten sowie staatlich geförderten Gesundheitstraining beschreibt und regelt die gesetzliche Rahmenvereinbarung von 2011, die am 01. Januar 2022 aktualisiert wurde. So regelt diese, wichtige Punkte im Anerkennungsverfahren für Leistungserbringer wie:
- Voraussetzungen für Anerkennung und Zertifizierung eines Rehasport Standortes
- Anspruch auf Rehabilitationssport, Kostenübernahme sowie Abrechnung
- Ausschluss von technischen Geräten oder verpflichtende Mitgliedschaft
- Dauer bzw. Fristen für den Leistungsanspruch
- Durchführung von lizenzierter Übungsleitung
- Ärztliche Betreuung von Herzsportgruppen
Rehasport Angebote und Sportarten
Während das Konzept sowie Rahmenbedingungen fest vorgeschrieben sind, gibt es keine standardisierte Kursangebote. Infolgedessen gibt es eine Vielzahl von möglichen Kursangeboten und Sportarten. So gibt es Rehasport Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins z.B. mittels (Gewalt-)Prävention. Hingegen kommen Kampfsportarten oder Selbstverteidigungskurse nicht in Betracht.
Die bekanntesten Angebote bzw. Sportarten sind:
- Kinderkurse von 6 bis 14 Jahren
- Gymnastikkurse z.B. mit Kurzhanteln oder Fitbändern
- Schwimmen, Wassergymnastik bzw. Aquagymnastik
- Herzsport oder Lungensport
- Krebsnachsorge
Des Weiteren gibt es für Patienten immer wieder (situativ) neue Angebote wie z.B.:
- Long COVID-Rehasport
- Tele-/Online-Rehabilitationssport
- Demenzgruppensport und Seniorensport
- Knie & Hüfte oder Rücken & Bandscheibe
- Orthopädie, Osteoporose, u.v.m.!
Einrichtungen und Standorte
Ganz am Anfang waren anerkannte Leistungserbringer von Rehabilitationssport gemeinnützige Sportvereine. Daher kommt auch der Mythos „Rehasport nur im Verein“, was mittlerweile relativiert ist. Heute benötigt es nicht mehr einen eigenen Verein oder Anschluss an einen Rehasportverein.
Es darf nur eine lizenzierte Rehasport Übungsleitung die Kurse durchführen und mit den Kostenträgern abrechnen. Maßgeblich sind noch IK-Nummer, Mitgliedschaft im Landesbehindertenverband von DBS sowie die passenden Räumlichkeiten. Infolgedessen finden Rehasportkurse oftmals in diesen Einrichtungen statt:
- Fitnessstudios
- (Physio-) Therapiepraxen
- Hallen- bzw. Freibädern
- Sporthallen oder sonstigen angemieteten Räumlichkeiten
Auch Rehabilitationssport im Freien ist seit 2022 offiziell möglich. Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Durchführung sind die Einhaltung der Anerkennungsvorgaben der Rahmenvereinbarung. Dazu zählen weitere wichtige Punkte wie Versicherungsschutz oder Sicherstellung der Rehasport Ziele – z.B. durch entsprechende Zusatzangebote.
Hinweis: Diese Informationen entstammen öffentlichen Quellen. Deshalb übernehmen wir auf alle Inhalte keine Gewähr! Für wichtige Fragen, wenden Sie sich stets an Ihre zuständen Verband, Partnerverein oder Krankenkasse. Für Gesundheitsmarketing sind jedoch Ihre erfahrenen sowie kompetenten Ansprechpartner.
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